Die Tätigkeit
Differenzierung Betriebssanitäter vs. Rettungsfachpersonal
Verpflichtung
zur Vorhaltung
Warum Betriebssanitäter ?
Fachlehrgang (Grundausbildung)
Aufbaulehrgang
Umsetzung der Vorschriften
Weitere Informationen
Literatur
Quellen
Betriebssanitäter/innen arbeiten überwiegend in Großunternehmen, auf Baustellen und in Betrieben, in denen die Art, die Schwere und die Anzahl zu erwartender Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern. Dort versorgen sie erkrankte und verletzte Personen und führen bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes bzw. Notarztes gezielt Erste-Hilfe-Maßnahmen durch.
Sie verfügen über theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich der Notfallmedizin und können in diesem Rahmen entsprechende medizinische Geräte bedienen. So leisten sie beispielsweise überlebenswichtige Hilfe bei akuten Erkrankungen wie Herz-Kreislauf- oder Atemstillstand. Wenn nötig, verständigen sie den mobilen Rettungsdienst. Eine wichtige Aufgabe besteht auch darin, bis zur Übernahme durch den Rettungsdienst beruhigend auf Verletzte und Erkrankte einzuwirken. Unter Umständen assistieren sie auch den Betriebs- bzw. Notärzten bei der Erstversorgung der Patienten. Bei kleineren Verletzungen versorgen sie selbstständig Wunden und legen Verbände an. Das Säubern und Desinfizieren von Rettungsmitteln gehört ebenso zu ihrem Aufgabenbereich wie die Kontrolle und sachgerechte Aufbewahrung des Erste-Hilfe-Materials.
Aufgrund ihrer Ausbildung sind sie befähigt, die Erste-Hilfe-Station eines Unternehmens oder einer Baustelle eigenverantwortlich zu leiten. Dazu gehört auch die Registrierung und Dokumentation aller Vorkommnisse, die betriebliche Unfälle oder Erkrankungen betreffen.
Gegenüber dem Ersthelfer liegt die Aufgabe des umfangreicher ausgebildeten
Betriebssanitäters somit in der erweiterten Ersten Hilfe. Neben den
grundlegenden Maßnahmen der Ersten Hilfe beherrscht er auch den Einsatz und die
Verwendung von Geräten, z.B. Beatmungsbeutel, Sekretabsaugpumpe und
Sauerstoffbehandlungsgerät.
Die Ausbildung zum Betriebssanitäter
umfasst einen 63-stündigen Grundlehrgang mit anschließendem 32-stündigen Aufbaulehrgang
für den betrieblichen Sanitätsdienst bei speziell dazu geeigneten Stellen.
Anschließend ist spätestens alle 3 Jahre eine Fortbildung erforderlich.
Auf Grund der Tätigkeiten eines Betriebssanitäters mit dem Schwerpunkt der notfallmedizinischen Betreuung eines Betriebes liegt die Annahme nahe, dass Rettungssanitäter oder Rettungsassistenten wegen der umfangreicheren Ausbildung, die diese haben, bessere Betriebssanitäter abgäben.
Dies ist nur bedingt zu bejahen.
Zwar ist, gerade in notfallmedizinischen Belangen, die Ausbildung deutlich komplexer und umfangreicher und bei regelmäßiger Tätigkeit im (kommunalen) Rettungsdienst sind auch die praktischen Kenntnisse/-fertigkeiten des Rettungsfachpersonals ausgeprägter, jedoch muss hier deutlich zwischen den stark unterschiedlichen Einsatzbildern und der durch die Organisation bedingten anderen Arbeitsweise differenziert werden.
Während die Ausbildung und Tätigkeit des Rettungsfachpersonals deutliche Schwerpunkte auf die im Rettungsdienst "normalen" Einsatzbilder (z.B. Herzinfarkte und Schlaganfall - ca. 80-90 % des Einsatzaufkommens) legt, so ist in Betrieben zwar auch mit eben diesen Einsätzen zu rechnen (hier jedoch nur mit ca. 10-20 % des Einsatzaufkommens), jedoch stellt sich hier das "normale" Einsatzbild i.d.R. als einfache chirurgische Hilfsleistungen (z.B. Wundversorgung und Augenspülung - ca. 80-90 % des Einsatzaufkommens) dar, die so in der Ausbildung von Rettungsfachpersonal nicht oder nur am Rande vermittelt werden.
Somit wird zwar die Ausbildung des Rettungsfachpersonals als
Grundausbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst anerkannt, der Aufbaulehrgang
für den betrieblichen Sanitätsdienst ist dennoch zwingend auch für
die Berufsgruppe der Rettungssanitäter und Rettungsassistenten vorgeschrieben.
In diesem Lehrgang sollen für Betriebssanitäter die im Grundlehrgang
erworbenen Kenntnisse vertieft und für Rettungsfachpersonal die entsprechenden
betrieblichen Einsatzkenntnisse (z.B. Augenspülung, Verbandlehre etc.) aus-
bzw. aufgebaut werden.
Auch durch die anders ausgeprägte Einsatzorganisation
ergeben sich nicht unerhebliche Unterschiede.
So wird im Rettungsdienst immer im qualifizierten Team von mindestens zwei
Personen gearbeitet. Im Unterschied dazu ist ein Betriebssanitäter zunächst
die einzige qualifizierte Kraft an einer Einsatzstelle, die im günstigsten Fall
durch betriebliche Ersthelfer unterstützt wird.
Aus diesem Grund stellt sich auch die Ausbildung etwas anders dar. So werden Einsatzabläufe (Algorithmen) für Rettungsfachpersonal im Zweierteam trainiert, während in der Betriebssanitäterausbildung der Schwerpunkt in der "Ein-Helfer-Tätigkeit" liegt (liegen sollte).
Ferner bestehen viele betriebsspezifische Besonderheiten, die in der Ausbildung von Rettungsfachpersonal - wenn überhaupt - nur am Rande angesprochen werden. Hier seien insbesondere die Zusammenarbeit mit dem Betriebsarzt (z.B. Vorsorgeuntersuchungen) und berufsgenossenschaftliche Vorschriften (z.B. Erstellen und Weiterleiten von Unfallmeldungen) genannt.
Mindestens ein Betriebssanitäter ist erforderlich in Betrieben (§ 27 BGV A1) mit
(Mit einzubeziehen sind hierbei jeweils auch die kaufmännischen Mitarbeiter.)
Für viele Unternehmen erscheint es zunächst nicht
einsichtig, warum sie Betriebssanitäter vorhalten sollen und diese vermeintlich
unnötige Arbeitskraft aus eigener Tasche finanzieren müssen, ohne dass der
Betriebssanitäter produktiv am Betriebsablauf teilnimmt.
Dies gilt insbesondere, wenn der kommunale Rettungsdienst doch eigentlich in
unmittelbarer oder doch zumindest relativer Nähe zum Betrieb (z.B. ca. 2-3
Minuten Fahrzeit) entfernt stationiert ist.
So wird vielmals versucht, diese unnötigen Kosten zu
minimieren und den Sanitäter in den Betriebsablauf zu integrieren oder gar die
Kosten komplett zu vermeiden, indem erst gar kein spezieller Betriebssanitäter
beschäftigt wird ("Kollege XY hat doch als Rettungssanitäter im
Zivildienst gearbeitet. Der ist dann einfach unser Betriebssanitäter.")
Dies erscheint vielen Betrieben auch mit Blick auf die (zumeist) recht geringe
Auslastung des Betriebssanitäters (z.B. auf Baustellen mit ca. 200 Anwesenden
lediglich ein bis zwei Versorgungen am Tag) plausibel und gerechtfertigt.
Nicht direkt ersichtlich ist diesen Betrieben, dass die
Aufgaben des Betriebssanitäters nicht nur das "Pflasterkleben"
(das sicherlich auch ein gut ausgebildeter Ersthelfer beherrscht) umfasst,
sondern dass auch die Wartung und Kontrolle des Sanitätsraumes und des
vorhandenen Sanitätsmaterials, sowie die sachgerechte Dokumentation von
Arbeitsunfällen zu den Aufgaben des Betriebssanitäters gehört.
So sind - obgleich ein Betriebssanitäter, der im Regelablauf des Betriebes
integriert ist, vorgehalten wird - immer wieder desolate Sanitätsräume und
unvollständige Erste-Hilfe-Koffer in diesen Betrieben anzufinden, da der
Sanitäter für diese Wartungs- und Kontrollarbeiten nicht von seiner
eigentlichen Tätigkeit freigestellt wird. Auffällig werden diese Missstände
jedoch erst dann, wenn es zu spät ist.
Ferner muss ein Betriebssanitäter jederzeit erreichbar und abkömmlich sein, um seiner Tätigkeit als Betriebssanitäter im Einsatzfall auch nachkommen zu können. Hierzu zählt beispielsweise auch, dass der Betriebssanitäter jeden potentiellen Einsatzort auf dem Betriebsgelände in einer akzeptablen Zeit (max. 5 Minuten) erreichen kann.
Sicherlich kann ein Betriebssanitäter auch andere Aufgaben, die nicht in direktem Zusammenhang mit dem betrieblichen Sanitätsdienst stehen, wahrnehmen. Hier seien einige Tätigkeiten exemplarisch aufgeführt:
Mitarbeit im arbeitsmedizinischen Dienst (AMD)
Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi) bzw. des Sicherheits- und Gesundheitskoordinators (SiGeKo)
Desinfektions- und Reinigungsaufgaben
andere Wartungs- und Kontrolltätigkeiten
Unerlässlich und essentiell ist aber, dass der
Betriebssanitäter jederzeit erreichbar ist und unverzüglich seine Aufgabe als
Betriebssanitäter wahrnehmen kann!
Ferner sollte die Abwesenheit des Betriebssanitäters von seiner
"eigentlichen" Arbeitsstelle nicht dazu führen, dass der
Betriebsablauf oder die Fortführung der Rettungskette grundlegend gestört
wird. So werden oftmals Pförtner als Betriebssanitäter eingesetzt. Im Falle
einer Versorgung durch den Betriebssanitäter auf dem Betriebsgelände ist in
dieser Situation jedoch zum einen der Betriebsablauf gestört (Zufahrt wird
durch Abwesenheit des Pförtners gesperrt) und zum anderen ist die Fortführung
der Rettungskette (hier Nachfordern und Einweisen des Rettungsdienstes)
zumindest stark behindert.
Dass gut ausgebildetes Personal im betrieblichen
Sanitätsdienst den Betrieb zunächst Geld kostet, ist sofort ersichtlich.
Ein gut funktionierender betrieblicher Sanitätsdienst erspart dem Betrieb
i.d.R. jedoch mehr Geld, als er tatsächlich kostet!
So kann ein vernünftig versorgter Verletzter oftmals seine
Tätigkeit nach erfolgter Versorgung direkt wieder aufnehmen. In diesem
Zusammenhang entfallen zumindest die Ausfallzeit für den Weg und die Wartezeit
bei einem Arzt oder Krankenhaus.
Auch ist in vielen Fällen eine sachgerechte qualifizierte Erstversorgung
ausschlaggebend für den weiteren Krankheitsverlauf und die damit verbundene
Ausfallzeit des betroffenen Mitarbeiters. Verschiedene Studien der
Berufsgenossenschaften belegen dies und haben damit überhaupt erst zu den
zunächst sehr restriktiv erscheinenden Vorschriften beigetragen.
Die Vorgabe, einen Betriebssanitäter vorzuhalten, ist somit
nicht als reiner Luxus des Betriebes zu sehen, sondern dient dem Betrieb bereits
mittelfristig zur Kostenreduktion.
So wird für fast alle Betriebe ein Wachschutz organisiert, damit beispielsweise
Einbrüche und Diebstähle minimiert oder verhindert werden. Sieht man jedoch
den betrieblichen Schaden (Kosten), der durch einen Einbruch/Diebstahl entsteht,
und vergleicht diesen mit dem potentiellen Schaden (Kosten), der durch eine
verlängerte Ausfallzeit eines Mitarbeiters entsteht, so ist der Schaden durch
Ausfallzeiten schnell ungleich höher.
Der Lehrgang wird abgehalten gemäß den Richtlinien des Hauptverbandes der
gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) - BGG 949 vom April 2004
(63-Stunden-Ausbildung).
Dieser Lehrgang soll den Teilnehmer befähigen, sowohl theoretisches wie auch
praktisches Grundwissen im Bereich der Notfallmedizin zu sammeln. Dieses
Grundwissen muss durch eine theoretische und praktische Prüfung bewiesen
werden. Nach heutiger Rechtsauffassung ist der erfolgreiche Abschluss dieses
Lehrgangs, ergänzt um einen 32-stündigen Aufbaulehrgang, die adäquate
Ausbildung für Betriebssanitäter. Diese sind befähigt, die
Erste-Hilfe-Station eines Betriebes oder einer Baustelle alleinverantwortlich zu
leiten und dem Betriebsarzt oder dem Notarzt zu assistieren (gem.
Berufsgenossenschaftliche Grundsätze "Aus- und Fortbildung für den
betrieblichen Sanitätsdienst" - BGG 949 vom April 2004 des HVBG).
Der Lehrgang wird abgehalten gemäß den Richtlinien des Hauptverbandes der
gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) - BGG 949 vom April 2004
(32-Stunden-Ausbildung).
Dieser Lehrgang soll den Teilnehmer befähigen, sein theoretisches wie auch
praktisches Grundwissen im Bereich der betrieblichen Notfallmedizin zu
erweitern. Die erlernten Fähigkeiten müssen durch eine theoretische und
praktische Prüfung bewiesen werden. Diese Ausbildung befähigt den
Betriebssanitäter zur alleinverantwortlichen Leitung einer Erste-Hilfe-Station
eines Betriebes oder einer Baustelle und zum Assistieren des Betriebsarztes oder
des Notarztes. (gem. Berufsgenossenschaftliche Grundsätze "Aus- und
Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst" - BGG 949 vom April
2004 des HVBG).
Wie ein Betrieb diese Vorschriften umsetzt, ist zum einen von der allgemeinen Geschäftspolitik abhängig (eigene Mitarbeiter vs. "Outsourcing"), zum anderen spielen natürlich auch wirtschaftliche Faktoren eine Rolle.
So kann es sinnvoll sein, den betrieblichen Sanitätsdienst/Rettungsdienst
durch eine evtl. vorhandene Werkfeuerwehr oder den eigenen arbeitsmedizinischen
Dienst betreuen zu lassen, eigene Betriebssanitäter zu beschäftigen oder
derartige Aufgaben aus dem eigentlichen Betriebsablauf auszulagern ("Outsourcing").
Eine entsprechende Entscheidung ist immer einzelfallabhängig und kann nicht
grundlegend beantwortet werden.
Auf Grund der immer komplexer werdenden Vorschriften empfiehlt es sich jedoch,
Personal/Dienstleister mit derartigen Aufgaben zu betrauen, die über
entsprechende Erfahrungen verfügen.
Mitarbeiter im betrieblichen Sanitätsdienst müssen zunächst ausgebildet und
anschließend regelmäßig fortgebildet werden, um den stetig wachsenden
Anforderungen und Neuerungen gerecht werden zu können. Hierdurch entstehen zum
einen neben den eigentlichen Personalkosten auch regelmäßige
"Nebenkosten". Somit liegt gerade in Betrieben, in denen
Betriebssanitäter nur unregelmäßig benötigt werden (z.B. auf Baustellen oder
für Revisionsarbeiten), das Auslagern dieser Tätigkeiten an spezielle
Dienstleister nahe.
An dieser Stelle sei insbesondere auf die ARBO
Ambulanz-
& Brandschutzdienste verwiesen, die sich bereits seit fast 10 Jahren mit
diesem Aufgabengebiet beschäftigt und die hervorragende notfallmedizinische
Ausbildung von Rettungsfachpersonal mit der betriebsspezifischen Ausbildung von
Betriebssanitätern (Aufbaulehrgang
für den betrieblichen Sanitätsdienst) verknüpft und hierdurch bedingt
deutschlandweit einzigartig komplex ausgebildetes Personal anbietet.
Für weitere Informationen lesen Sie bitte auch den Artikel von Karlheinz Jung (BG der keramischen und Glas-Industrie; Fachausschuss „Erste Hilfe“). Dieser ist zu finden unter http://www.bg-qseh.de/.
1. „Grundsätze der Prävention“ (BGV A1)
2. BG-Grundsätze für die Aus- und Fortbildung für den betrieblichen Sanitätsdienst (BGG 949)
http://www.sanitaetsdienste.com